Empfehlungen und Umsetzungshinweise für die Praxis – Berufliche Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen
2018 haben die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag Empfehlungen zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung arbeitsuchender abhängigkeitskranker Menschen beschlossen. Auf dieser Grundlage haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, der Landkreistag NRW, der Städtetag NRW, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Westfalen, der Arbeitsausschuss Drogen und Sucht der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Fachausschuss Suchtselbsthilfe die nachfolgenden Empfehlungen für Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Die Vereinbarungspartner empfehlen die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der Unterstützung und Betreuung abhängigkeitserkrankter Menschen im SGB II und SGB III, insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
1. Umgang mit Verdachtssituationen
2. Zugangswege zur medizinischen Rehabilitation, einschließlich Erprobung des Sonderweges
3. Zusammenarbeit während der medizinischen Rehabilitation
4. Überleitung und Anschlussangebote
5. Institutionenübergreifende Zusammenarbeit
Nach erfolgreicher Erarbeitung der Empfehlungen und Umsetzungshinweise für die Praxis wurden diese veröffentlicht. Die Vereinbarungspartner und die Landesfachstelle berufliche und soziale Integration bieten Begleitmaßnahmen wie Angebote zur Moderation von regionalen Gesprächen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Umsetzungsempfehlungen an.
Die Landesfachstelle ist Mitglied des Begleitgremiums unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und unterstützt die angedachten Begleitmaßnahmen zur praktischen Umsetzung der Kooperationsprozesse gemäß der Empfehlungen und Umsetzungshinweise.
Ziele sind der frühzeitige Zugang zur Suchtberatung und zu suchtmedizinischen Leistungen, einschließlich Rehabilitationsleistungen, die Sicherung des Rehabilitationserfolges durch eine nachhaltige Betreuungs- und Eingliederungsstrategie sowie die Verknüpfung der Expertise der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren bei der Betreuung abhängigkeitserkrankter Menschen im SGB II und SGB III. In den Mittelpunkt jeglichen Handelns sind dabei immer die individuellen Bedarfe der suchtkranken Menschen und die ganzheitlich ausgerichtete Betreuung zu stellen.
An der Erarbeitung der Ergebnisse waren Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen beteiligt:
Alle Vetretungen des Begleitgremiums des MAGS NRW und für die Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW:
Nicole Adon
Leiterin der Landesfachstelle berufliche und soziale Integration
Telefon: 05251/889-1341
E-Mail: nicole.adon@lfi.nrw
Über die Seite des MAGS NRW kann die Broschüre ebenfalls heruntergeladen werden:
www.mags.nrw/sucht-berufliche-teilhabe
Darüber hinaus können Exemplare über den Broschuren-Service des MAGS NRW angefordert werden:
https://www.mags.nrw/broschuerenservice