Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“

Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist nach dem Ordnungsrecht Aufgabe der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe. Mit der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ geht die Landesregierung das Thema Wohnungslosigkeit in seiner ganzen Komplexität an. Für diesen Zweck werden insgesamt 7,16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (bis 2017 war es 1 Mio. Euro). Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl-Josef Laumann, hat daher in Absprache mit verschiedenen Akteur_innen die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ ins Leben gerufen.

An der Konzeption der Landesinitiative waren die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände beteiligt. Zentrale Bausteine der Landesinitiative sind dabei die Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft, die „Kümmerer“-Projekte, Projekte für „Junge Wohnungslose“ sowie ein Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung wohnungsloser Menschen.

Ziele der Landesinitiative sind es, Wohnungsverluste zu verhindern, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnraum entscheidend. Deshalb setzt die Landesinitiative auf eine enge Kooperation der Wohnungslosenhilfe mit der Wohnungswirtschaft. Die etablierten Strukturen der Wohnungslosenhilfe begrüßen diesen Ansatz, da sie in der Regel nicht über die fachliche Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft verfügen. Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung hat Minister Laumann mit Vertretungen der Wohnungswirtschaft eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um Wohnungsverluste zu vermeiden und wohnungslose Menschen besser und schneller mit Wohnraum zu versorgen.

Im Rahmen der Landesinitiative werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern gefördert:

  • „Kümmerer“-Projekte ab 2019
  • „Kümmerer“-Projekte ab 2022
  • „Junge Wohnungslose“
  • Kältehilfen
  • Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung wohnungsloser Menschen

Informationen zur Landesinitiative Endlich ein ZUHAUSE! finden Sie hier

Mit dem Baustein „Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen“ stärkt das Land NRW die niedrigschwellige und auf die Bedarfe wohnungsloser Menschen zugeschnittene Suchtberatung. So sollen drohende Wohnungslosigkeit verhindert und konkrete Hilfestellungen zur Erreichung eines selbständigen Wohnens geleistet werden.

Das MAGS NRW fördert im Baustein Sucht inzwischen 23 Projekte in Kreisen und kreisfreien Städten, welche die Ausweitung von gezielter aufsuchender Suchtberatung von obdachlosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen zum Ziel haben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf an niedrigschwelliger aufsuchender Suchtberatung groß ist und eine Klientel erreicht wird, die vorher nicht oder nur sehr schwer erreicht wurde.

Weitere Informationen zum Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen finden Sie hier.

Eine Übersicht über die geförderten Projekte finden Sie hier.

Die Landesfachstelle berufliche und soziale Integration übernimmt die Koordination und Organisation des „Arbeitskreises Endlich ein ZUHAUSE!“, in dem sich Vertretungen der 23 geförderten Projekte regelmäßig austauschen und vernetzen.
Die Anforderungen an die „Praktiker_innen“ sind sehr unterschiedlich, so dass sich der Arbeitskreis in zwei Unterarbeitskreise gegliedert hat. Projektträger der städtischen und ländlichen Räume treffen sich jeweils zusätzlich quartalsweise.

Ansprechpartner:

Nicole Adon
Leiterin der Landesfachstelle berufliche und soziale Integration
Telefon:  05251/889-1341
E-Mail:    nicole.adon@lfi.nrw