Landeskonzept gegen Sucht
Das vorliegende Landeskonzept gegen Sucht ist – wie bereits das bisherige Landesprogramm gegen Sucht – als Gemeinschaftsinitiative aller Verantwortung tragenden Stellen und Institutionen angelegt. Es ist im Sinne eines Strategiepapiers darauf ausgerichtet, notwendige strukturelle und fachlich-inhaltliche Weiterentwicklungen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene anzustoßen und die hierfür erforderlichen Umsetzungsprozesse zu befördern.
Für die Schwerpunktbereiche Prävention und Hilfe sowie die ergänzenden staatlichen Eingriffs- und Schutzmaßnahmen sollen – auf der Grundlage dieser Gesamtstrategie zur Suchtbekämpfung und einer entsprechend differenzierten Analyse bestehender Strukturen und Angebote auf regionaler bzw. örtlicher Ebene – notwendige Maßnahmen und konkrete Umsetzungsschritte einschließlich des zeitlichen Rahmens in einem Aktionsplan festgeschrieben werden. Auch die Entwicklung und Umsetzung des Aktionsplans soll in gemeinsamer Verantwortung aller relevanten Institutionen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Dieser Prozess wird durch einen beim zuständigen Gesundheitsressort der Landesregierung eingerichteten Fachbeirat begleitet, in dem alle auf Landesebene relevanten Institutionen und Einrichtungen vertreten sind.
Schwerpunkte „Landeskonzept gegen Sucht“
Der Aktionsplan gegen Sucht NRW baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW.
Gemeinschaftsaktion mit starker Zielgruppenorientierung
Sowohl Suchtprävention als auch Suchthilfe benötigen eine noch stärkere Zielgruppenorientierung um nachhaltig zu wirken und auch langfristig erfolgreich zu sein. Die Angebote müssen sich noch stärker an der Lebenswirklichkeit und den Lebenswelten der betroffenen Menschen orientieren und den geschlechterdifferenzierten, sozialen und kulturellen Anforderungen Rechnung tragen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Ausrichtung auf neue Zielgruppen, Konsumtrends und Entwicklungen bei den Abhängigkeitserkrankungen. Neben verhaltenspräventiven Maßnahmen bedarf es auch der Einbeziehung verhältnispräventiver Ansätze. Die Überprüfung bestehender sowie die Entwicklung evidenzbasierter, innovativer Konzepte der Prävention und Hilfe ist geboten, damit das Suchthilfesystem auch den künftigen Anforderungen gewachsen ist.
Eine vordringliche Aufgabe des Aktionsplans ist die Förderung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe suchtkranker Menschen am gesellschaftlichen Leben. Er leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung der Betroffenen in allen Lebensbereichen.
Der Aktionsplan ist daher als Gemeinschaftsaktion angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe beteiligen. Hierzu gehören die Ärzte- und Apothekerkammern, die Psychotherapeutenkammer, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassenverbände und Rentenversicherungsträger, die Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände, die Landschaftsverbände, die Krankenhausgesellschaft und vor allem auch die Gruppen und Organisationen der Suchtselbsthilfe. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Umsetzung des Aktionsplans aktiv zu unterstützen und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Strukturentwicklungen eingeleitet und gefördert sowie bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsangebote im Hilfesystem nachhaltig verankert werden.
Zentrale Ansprechstelle zur Umsetzung des Aktionsplans ist die
Suchtkooperation NRW
Geschäftsstelle
c/o Landschaftsverband Rheinland
Dezernat 8
50663 Köln
Telefon: 0221- 809 7794
E-Mail: kontakt@suchtkooperation.nrw
Webseite: https://suchtkooperation.nrw
Weitere Informationen zum Förderverfahren sowie Ausschreibungs- und Antragsformulare
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wurden auf der Bundesebene neue Bedingungen für Präventionsaktivitäten geschaffen. Ziel ist es eine höhere Lebensqualität und gute Gesundheit für möglichst viele Menschen – und vor allem für sozial benachteiligte Menschen – zu erreichen. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind in den Bundesländern teilweise verschieden. Mit dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2015 ergeben sich neue Chancen und Möglichkeiten für die Gesundheitsförderung und Prävention in vielen Lebensbereichen.
Umsetzung in NRW:
Auf Landesebene schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen – auch die Pflegekassen mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den in den Ländern zuständigen Stellen – gemeinsame Rahmenvereinbarungen (Landesrahmenvereinbarungen, LRV) ab.
An der Vorbereitung der Rahmenvereinbarungen werden die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene beteiligt.
Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. August 2016 in Düsseldorf unterzeichnet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Schwerpunkte gesetzt auf:
Für mehr Informationen zum Präventionsgesetz und den Download der aktuellen LRV NRW verweisen wir auf die Seite der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW des Landeszentrums für Gesundheit NRW:
https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/kgc/grundlagen/index.html