Sucht- und Drogenpolitik in NRW

Landeskonzept gegen Sucht

Das vorliegende Landeskonzept gegen Sucht ist – wie bereits das bisherige Landesprogramm gegen Sucht – als Gemeinschaftsinitiative aller Verantwortung tragenden Stellen und Institutionen angelegt. Es ist im Sinne eines Strategiepapiers darauf ausgerichtet, notwendige strukturelle und fachlich-inhaltliche Weiterentwicklungen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene anzustoßen und die hierfür erforderlichen Umsetzungsprozesse zu befördern.
Für die Schwerpunktbereiche Prävention und Hilfe sowie die ergänzenden staatlichen Eingriffs- und Schutzmaßnahmen sollen – auf der Grundlage dieser Gesamtstrategie zur Suchtbekämpfung und einer entsprechend differenzierten Analyse bestehender Strukturen und Angebote auf regionaler bzw. örtlicher Ebene – notwendige Maßnahmen und konkrete Umsetzungsschritte einschließlich des zeitlichen Rahmens in einem Aktionsplan festgeschrieben werden. Auch die Entwicklung und Umsetzung des Aktionsplans soll in gemeinsamer Verantwortung aller relevanten Institutionen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Dieser Prozess wird durch einen beim zuständigen Gesundheitsressort der Landesregierung eingerichteten Fachbeirat begleitet, in dem alle auf Landesebene relevanten Institutionen und Einrichtungen vertreten sind.

Landeskonzept gegen Sucht

Schwerpunkte „Landeskonzept gegen Sucht“

  • Der missbräuchliche Konsum insbesondere legaler Suchtmittel wie Tabak, Alkohol sowie von psychotropen Medikamenten mit Suchtpotenzial ist in unserer Gesellschaft weiterhin stark verbreitet. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Jugendlichen das Einstiegsalter beim Konsum bestimmter Suchtmittel (insbesondere Alkohol) tendenziell sinkt und damit das Risiko einer späteren Suchtentwicklung durch frühere Rauscherfahrungen zusätzlich steigt. Neue problematische Konsummuster (z. B. Mehrfachkonsum von legalen und Illegalen Suchtmitteln oder das „Komasaufen“) verschärfen die Situation.
  • Auch die Störungen der Impulskontrolle (z. B. Pathologisches Glücksspielen, „Computerspielabhängigkeit“, „Online-Sucht“) bedürfen einer intensiven Betrachtung. Während das pathologische Glücksspielen bereits seit 2001 als eigenständiges Krankheitsbild anerkannt ist, gibt es im Zusammenhang mit der Bewertung und diagnostischen Einordnung anderer sogenannter „Verhaltenssüchte“ noch Klärungsbedarf.
  • Die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen – mit zunehmender Individualisierung, Auflösung herkömmlicher Familienstrukturen, neuen Kommunikationsformen und Medien mit immer schnellerem Informations- und Wissenstransfer und entsprechend steigenden Anforderungen an Leistungs- und Anpassungsbereitschaft – haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Suchtentwicklung und bedürfen einer stärkeren Berücksichtigung bei der Entwicklung von neuen Präventions- und Hilfeansätzen.
  • Genderspezifische Ansätze haben zwar seit einigen Jahren Eingang in Suchtforschung und Suchthilfe gefunden; eine durchgängig geschlechtergerechte und geschlechtsspezifische Ausrichtung von Suchtprävention und -hilfe ist jedoch noch nicht verwirklicht. Angesichts der großen Bedeutung geschlechtsspezifischer Unterschiede in allen Phasen der Sucht muss dieser Aspekt noch stärker in den Blick genommen werden, zumal diese Faktoren auch wesentlichen Einfluss auf die Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen haben.
  • Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung wird das Problem „Sucht im Alter“ an Bedeutung gewinnen. Hierbei geht es sowohl um „älter werdende bzw. alt gewordene“ suchtkranke Menschen als auch um Menschen, die erst im höheren Lebensalter eine Sucht entwickeln. In beiden Fällen bedarf es einer Anpassung der Präventions- und Hilfeangebote, die insbesondere der Lebenssituation dieser Menschen sowie den mit zunehmendem Lebensalter hinzutretenden somatischen und/oder psychischen Krankheiten Rechnung tragen.
  • Rund ein Viertel der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen hat eine Migrationsgeschichte. Insbesondere sprachliche Probleme sowie die unterschiedlichen kulturellen Einflüsse erschweren diesen Menschen den Zugang zu Präventions- und Hilfeangeboten bei Suchtproblemen. Insoweit muss sich das gesamte Suchthilfesystem den speziellen Bedürfnissen und besonderen Problemlagen von Menschen mit Migrationsgeschichte noch stärker als bisher öffnen. Das heißt, dass kulturspezifische Besonderheiten eine stärkere Berücksichtigung finden sollten, verbunden mit der Weiterentwicklung kultursensibler Präventions- und Hilfeansätze.
  • Angesichts des – vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der insgesamt schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – tiefgreifenden Wandels unseres Gesundheits- und Sozialsystems drohen neben den suchtbedingten Beeinträchtigungen weitere Belastungen (z. B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Überschuldung, soziale Isolation), die die soziale und berufliche Reintegration zusätzlich erschweren. Diese Reintegration ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für die dauerhafte Überwindung einer Sucht.
  • Suchtkranke sind auch heute noch von Stigmatisierung und Ausgrenzung im beruflichen und sozialen Bereich betroffen. Hier gilt es, bestehende Initiativen und Maßnahmen gegen Diskriminierung dieser Menschen unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte weiterzuentwickeln und zu intensivieren.
Aktionsplan gegen Sucht NRW

Der Aktionsplan gegen Sucht NRW baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW.

Gemeinschaftsaktion mit starker Zielgruppenorientierung

Sowohl Suchtprävention als auch Suchthilfe benötigen eine noch stärkere Zielgruppenorientierung um nachhaltig zu wirken und auch langfristig erfolgreich zu sein. Die Angebote müssen sich noch stärker an der Lebenswirklichkeit und den Lebenswelten der betroffenen Menschen orientieren und den geschlechterdifferenzierten, sozialen und kulturellen Anforderungen Rechnung tragen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Ausrichtung auf neue Zielgruppen, Konsumtrends und Entwicklungen bei den Abhängigkeitserkrankungen. Neben verhaltenspräventiven Maßnahmen bedarf es auch der Einbeziehung verhältnispräventiver Ansätze. Die Überprüfung bestehender sowie die Entwicklung evidenzbasierter, innovativer Konzepte der Prävention und Hilfe ist geboten, damit das Suchthilfesystem auch den künftigen Anforderungen gewachsen ist.
Eine vordringliche Aufgabe des Aktionsplans ist die Förderung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe suchtkranker Menschen am gesellschaftlichen Leben. Er leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung der Betroffenen in allen Lebensbereichen.
Der Aktionsplan ist daher als Gemeinschaftsaktion angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe beteiligen. Hierzu gehören die Ärzte- und Apothekerkammern, die Psychotherapeutenkammer, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassenverbände und Rentenversicherungsträger, die Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände, die Landschaftsverbände, die Krankenhausgesellschaft und vor allem auch die Gruppen und Organisationen der Suchtselbsthilfe. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Umsetzung des Aktionsplans aktiv zu unterstützen und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Strukturentwicklungen eingeleitet und gefördert sowie bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsangebote im Hilfesystem nachhaltig verankert werden.

Zentrale Ansprechstelle zur Umsetzung des Aktionsplans ist die

Suchtkooperation NRW
Geschäftsstelle
c/o Landschaftsverband Rheinland
Dezernat 8
50663 Köln

Telefon:      0221- 809 7794
E-Mail:         kontakt@suchtkooperation.nrw
Webseite:   https://suchtkooperation.nrw

Weitere Informationen zum Förderverfahren sowie Ausschreibungs- und Antragsformulare

Präventionsgesetz

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wurden auf der Bundesebene neue Bedingungen für Präventionsaktivitäten geschaffen. Ziel ist es eine höhere Lebensqualität und gute Gesundheit für möglichst viele Menschen – und vor allem für sozial benachteiligte Menschen – zu erreichen. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind in den Bundesländern teilweise verschieden. Mit dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2015 ergeben sich neue Chancen und Möglichkeiten für die Gesundheitsförderung und Prävention in vielen Lebensbereichen.

Umsetzung in NRW:

Auf Landesebene schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen – auch die Pflegekassen mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den in den Ländern zuständigen Stellen – gemeinsame Rahmenvereinbarungen (Landesrahmenvereinbarungen, LRV) ab.

An der Vorbereitung der Rahmenvereinbarungen werden die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene beteiligt.

Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. August 2016 in Düsseldorf unterzeichnet.

In Nordrhein-Westfalen werden die Schwerpunkte gesetzt auf:

  • Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen
  • Fortführung, Weiterentwicklung und Ausbau bewährter Ansätze und Kooperationen; sowie auch neue Maßnahmen oder Initiativen zu vereinbaren und gemeinsam voranzubringen
  • Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder
  • Koordinierung der Leistungen
  • Zusammenarbeit der Partner
  • Schaffung von transparenten Strukturen durch regelmäßige Festlegung von Handlungsschwerpunkten
  • Vor allem integrierte Konzepte im kommunalen Raum / Quartier
  • lebensweltübergreifende Präventionsketten und Bündelung von Aktivitäten
  • Qualifizierung, Befähigung und Teilhabe unter Berücksichtigung interkultureller Kompetenz im Sinne des Empowerments und der Nachhaltigkeit
  • Evaluation und Qualitätssicherung

Für mehr Informationen zum Präventionsgesetz und den Download der aktuellen LRV NRW verweisen wir auf die Seite der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW des Landeszentrums für Gesundheit NRW:

https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/kgc/grundlagen/index.html