Berufliche Integration von Menschen mit einer Suchterkrankung

Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, die berufliche (Re-)Integration und erwerbsbezogene Förderung von Menschen mit einer Suchterkrankung stellt nicht nur die Betroffenen selbst vor große Herausforderungen. Menschen mit einer Suchterkrankung weisen oftmals vielfältige (Vermittlungs-)Hemmnisse und Einschränkungen auf, die sie daran hindern, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen zu können.
Obwohl es eine große Anzahl an Menschen in Deutschland gibt, die trotz ihrer Suchterkrankung einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen und damit ihren Lebensalltag gut meistern, ist eine Vielzahl dieser Gruppe von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Eine Suchterkrankung geht einher mit Brüchen im Lebenslauf, Lücken in der Erwerbsbiografie oder fehlender beruflicher Qualifikation. Darüber hinaus können familiäre und soziale Problemlagen, Wohnungslosigkeit, Überschuldung, psychische und physische Erkrankungen, die Angst vor Stigmatisierung und Ausgrenzung u.v.m. die Integration in das Erwerbsleben der Betroffenen erschweren oder schier unmöglich machen.

Trotz der recht günstigen konjunkturellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erscheint es schwierig – im Rahmen des SGB – leistungsberechtigte Menschen mit Suchterkrankungen langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es bedarf an ineinandergreifende Unterstützungsleistungen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteuren, wenn eine erwerbsbezogene Integration nachhaltig gelingen soll. Es ist oftmals sinnvoll, therapeutische und stabilisierende Angebote der Suchthilfe mit Maßnahmen und Angeboten der Fördermöglichkeiten durch die Rentenversicherungsträger, Jobcenter, Agenturen für Arbeit oder im Rahmen des SGB IX miteinander zu verzahnen. Eine kooperative, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure unter Beteiligung der suchterkrankten Menschen ist nicht nur wünschenswert, sondern i.d.R. unabdingbar, wenn erwerbsbezogene Entwicklungsziele mit medizinischen, therapeutischen und konsumreduzierenden oder abstinenzfestigenden Zielen verbunden werden müssen.

Hier finden Sie Unterstützungsleistungen und Förderinstrumente, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetztes (SGB) ergeben und die von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in Anspruch genommen werden können.

Es besteht die Möglichkeit der Kombination einiger Förderinstrumente.

Förderinstrumente am Arbeitsmarkt