Bundesteilhabegesetz

Am 16.12.2016 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – verabschiedet. Das BTHG soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Auch Menschen mit einer Suchterkrankung sind oftmals von Behinderung bedroht oder weisen aufgrund vielschichtiger, gesundheitlicher Einschränkungen Behinderungen auf.

Die Veränderungen durch das BTHG stellen die bisher größte Reform des SGB IX und gleichzeitig einen Systemwechsel dar und werden bis zum 01.01.2023 in vier Reformstufen in Kraft treten.

Die Neuausrichtung hat gemäß der UN Behindertenrechtskonvention das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu verbessern und bringt viele Veränderung bei den Teilhabeplanverfahren Hilfe- und Bedarfsplanung mit sich.

Die mit dem BTHG einhergehenden Rechtsänderungen lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen:

  1. Mit dem BTHG soll das SGB IX, Teil 1 gestärkt und verbindlicher ausgestaltet werden, ohne dabei das gegliederte System in Frage zu stellen. Im SGB IX, Teil 1 werden die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger geltenden Grundsätze normiert, während die jeweiligen Leistungsgesetze ergänzende Verfahrensspezifika regeln. Die entsprechenden Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
  2. Im SGB IX, Teil 2, wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe unter dem Titel „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert. Dieser Teil des BTHG tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
  3. Das SGB IX, Teil 3, umfasst künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht. Ein Teil dieser Änderungen gilt bereits seit dem 30. Dezember 2016. Mitwirkung und Mitbestimmung der Beschäftigten von Werkstätten für behinderte Menschen (WfMB) wurden bereits zum 30. Dezember 2016 gestärkt. Die übrigen Änderungen im Schwerbehindertenrecht treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG):
Bundesteilhabegesetz

Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre „Bundesteilhabegesetz Kompakt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Frankfurt e.V. – BAR unter:
Bundesteilhabegesetz kompakt