Am 16.12.2016 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – verabschiedet. Das BTHG soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Auch Menschen mit einer Suchterkrankung sind oftmals von Behinderung bedroht oder weisen aufgrund vielschichtiger, gesundheitlicher Einschränkungen Behinderungen auf.
Die Veränderungen durch das BTHG stellen die bisher größte Reform des SGB IX und gleichzeitig einen Systemwechsel dar und werden bis zum 01.01.2023 in vier Reformstufen in Kraft treten.
Die Neuausrichtung hat gemäß der UN Behindertenrechtskonvention das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu verbessern und bringt viele Veränderung bei den Teilhabeplanverfahren Hilfe- und Bedarfsplanung mit sich.
Die mit dem BTHG einhergehenden Rechtsänderungen lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen:
Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG):
Bundesteilhabegesetz
Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre „Bundesteilhabegesetz Kompakt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Frankfurt e.V. – BAR unter:
Bundesteilhabegesetz kompakt