Die niedrigschwellige Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen ist ein fester Bestandteil der Hilfelandschaft und bietet Menschen mit schweren Substanzgebrauchsstörungen möglichst passgenaue Unterstützung an. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wandel der Konsummuster, der Verbreitung von Crack, einer zunehmenden Verelendung schwerstdrogenabhängiger Menschen sowie neue Herausforderungen durch synthetische Opioide, möchte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die niedrigschwellige Suchthilfe mit einem befristeten Förderprogramm im Jahr 2025 unterstützen.

Gefördert werden Sachkosten aus den Bereichen Umbau/Renovierung, Ausstattung, Materialien und Schulungsausgaben. Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sucht-illegale-drogen

Förderaufruf

Für Rückfragen und zur Übersendung des Antrags wenden sich Antragsstellerinnen und Antragssteller bitte an unser Zentralpostfach (Referat-VB3@mags.nrw.de).